Am Anfang steht der Hilfsregisseur, aus dem sich nach der Ära des Stummfilms der Aufnahmeleiter herausbildet. Erst allmählich wird auch von einer Regieassistenz gesprochen – allerdings nur als persönlicher Assistent des Regisseurs, der auch für die Anschlüsse zuständig war. Im Gegensatz zu Frankreich, wo das Verhältnis zwischen Regie und Regieassistenz ein Meister-Schüler-Verhältnis ist, gibt dieser Beruf in Deutschland kaum Möglichkeit zum Regieeinstieg. In Frankreich heißt der Aufnahmeleiter regisseur und der deutsche Regisseur metteur en scène. Auch in der DDR wurde der Regieassistent als Partner des Regisseurs angesehen. Voraussetzung war allerdings – im Gegensatz zur Bundesrepublik Deutschland – eine Ausbildung in Dramaturgie, Schnitt etc.
Mit dem Oberhausener Manifest von 1962 wird der Neue Deutsche Film begründet – das Autorenkino. In Ablehnung des amerikanischen, kommerziell orientierten Systems soll nun der Regisseur “Markenartikel” werden. Das 3er-Konzept Autor/Produzent/Regisseur wird aufgelöst und man vertritt die Meinung, dass die “Eintrittskarte” für die Arbeit beim Film in erster Linie die entsprechende “Begabung” ist.
Erst ab 1962 entstehen in der BRD Ausbildungen für “Filmemacher” (1962
