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Veranstaltungen des BVR auf der Berlinale 2012
Sa 4.2., 16:00 h: Podiumsdiskussion “Zusammenarbeit in der Regieabteilung”, Literaturhaus Berlin
So 5.2., ab 10:30 h: Jahresversammlung der FG Regieassistenten / Continuities
Do., 9.2., 2012, ab 11.00 h: BVR-Mitgliederversammlung
Fr 10.2., ab 11:00 h: Vertrags- u. Rechteworkshop nur für Mitglieder
Di 14.2., 18:00 h: Podiumsdiskussion “Online-Verwertung von Filmen u. Fernsehwerken” anschließend
Di 14.2., 21:00 h: Empfang “Nacht der Regisseure”
Berufsbilder
Regie
Der Begriff “Regie” ist beim Kino-Spielfilm klar definiert. Beim Fernsehen kann er vielerlei meinen: von der Studio-Regie, der Ablauf-Regie über die Bild-Regie bis hin zur der Spielfilm-Regie gleichen Regie, vor allem im fiktionalen, narrativen Bereich (Fernsehspiel, auch in Form von Reihen und Serien, TV-Movie etc.).
Bei der Definition des Berufsbildes ist hier die letztgenannte Regietätigkeit beschrieben. Das Urheberrechtsgesetz spricht in diesem Zusammenhang in § 65 vom Hauptregisseur. Gemeint ist der Haupturheber am Fernsehwerk, der dieses persönlich und eigenschöpferisch prägt unter Bearbeitung vorbestehender Werke (z. B. Drehbuch) und gegebenenfalls im Zusammenwirken mit anderen Mit-Urhebern (z. B. Kamera).
I. Allgemeine Definition
Regisseur oder Regisseurin sind bei der Entstehung eines Films von der Vorbereitung bis zum fertigen Werk die entscheidende künstlerisch-gestaltende Kraft. Sie sind nicht nachschaffende Interpreten eines vorbestehenden Werkes, sondern Gestalter einer originalen Schöpfung. Sie haben schon vor Beginn der Dreharbeiten eine konkrete Vorstellung vom fertigen Film und den verschiedenen Elementen, aus denen er sich zusammensetzt. Das gilt für alle Arten der Filmregie, gleichgültig in welchem Bereich (z. B. Kino, Fernsehen, Video), welcher Gattung (z. B. Film mit Spielhandlung, Dokumentation, Musikfilm, Videoclip, Trickfilm, Werbefilm) und welcher Länge.
II. Vorbedingungen für die Regietätigkeit
Voraussetzung für die Regietätigkeit ist eine Kombination von vielen verschiedenen Fähigkeiten, die es ermöglichen, dramaturgische, darstellerische, sprachliche, musikalische und visuelle Elemente zu einem Filmwerk zusammenzufügen. Dazu gehört auch die Fähigkeit, künstlerische und technische Mitarbeiter zu motivieren, zu leiten und ihre kreativen Beiträge zu koordinieren. Es gibt keinen allgemein gültigen und anerkannten Ausbildungsweg zum Regieberuf.
III. Die Aufgaben der Regie
Die Regietätigkeit umfaßt im wesentlichen folgende Bereiche:
- Verständigung über die beabsichtigte Gesamtwirkung des Filmwerks und der erforderlichen Produktionsmittel mit Produzent und/oder Fernsehsender.
- Dramaturgische Bearbeitung einer stofflichen Vorlage oder Gestaltung eines Originalstoffes, evtl. in Zusammenarbeit mit einem Autor oder einer Autorin. Umfangreiche Recherchen zum Sujet sowohl bei Filmen mit Spielhandlung wie bei Dokumentationen.
- Einrichten des Drehbuches im Hinblick auf künstlerisch-technischen Aufwand, Kalkulation und Produktionsablauf. Dabei werden die künstlerischen Intentionen mit den finanziellen und produktionstechnischen Gegebenheiten in Einklang gebracht.
- Auswahl der Darsteller.
- Auswahl des künstlerisch-technischen Stabes (z.B. Kamera, Szenenbild, Musik, Kostüm, Schnitt, Ton, Regieassistenz, Continuity). Mitwirkung bei der Auswahl des sonstigen technischen und organisatorischen Stabes.
- Erarbeitung der optischen Konzeption und der Bildfolge für den Szenenablauf. Erstellung von Regiebuch, Shooting Script oder Story Board. Auswahl von Schauplätzen und Konzeption der Atelierbauten. Festlegung von Massenszenen, Spezialeffekten und Stunts. Planung des Einsatzes von besonderem technischen Aufwand und zusätzlichen Aufnahmeteams. Dies alles geschieht in Zusammen-arbeit mit Kamera, Szenenbild und Regieassistenz.
- Auswahl von Kostümen, Masken und Requisiten – evtl. Vorgaben zu Entwürfen – in Zusammenarbeit mit den Fachmitarbeitern.
- Vorgespräche mit den Hauptdarstellern zur Konzeption der Rollen, bzw. mit Dirigenten und Sängern zur musikdramaturgischen Konzeption.
- Mitwirkung bei der Festlegung des Drehplans.
- Erarbeitung einer musikalischen Konzeption für das Werk: entweder in Zusammenarbeit mit Komponist/in (bei Originalmusik) oder durch Auswahl vorhandener musikalischer Vorlagen und Aufnahmen.
- Durchführung der Dreharbeiten. Dabei trifft die Regie die endgültigen künstlerischen Entscheidungen über Bereiche wie: Einrichtung des Sets; Anzahl der Einstellungen, Positionen, Bewegungen und Bildausschnitte der Kamera; schauspielerische Interpretationen. Teil dieses Prozesses ist die Integration von Unvorhergesehenem und Improvisiertem in das Regie-Konzept.
- Auswahl der Takes bei der Vorführung des gedrehten Materials. Auswahl von Archivmaterial. Schon während der Dreharbeiten Anleitung zum Rohschnitt.
- Anfertigung des Feinschnitts in Zusammenarbeit mit Cutter/in.
- Herstellen der endgültigen Fassung des Films. Dazu gehören: Überwachung der Sprach-Synchronisation, der Musik- und Geräuschaufnahmen sowie der Endmischung; Festlegung der Titelgestaltung; Mitwirkung bei der optischen oder elektronischen Farbkorrektur.
- Beteiligung an PR-Maßnahmen des Produzenten, Verleihers, Fernsehsenders. Mitwirkung bei der Gestaltung von Werbe- und Informationsmaterial zum Werk.
Oktober 1991 / März 2001
Regieassistenz
Sie steht der Regie zur Seite und vertritt sie gegebenenfalls.
... mehr... weniger
Sie unterstützt die Regie bei der Umsetzung ihrer gestalterischen Konzeptionen.
Innerhalb dieses Rahmens fallen ihr eigenverantwortliche Aufgaben und Tätigkeiten im organisatorischen, künstlerischen und technischen Bereich der Produktion zu.
Eine einheitlich geregelte Ausbildung zur Ersten Regieassistenz gibt es in Deutschland noch nicht. Der Weg in den Beruf erfolgt über Praktika am Set, im Schneideraum, im Theater, bei Komparsenagenturen. Es folgen bezahlte Engagements am Drehort oder im Produktionsbüro, später zweite Regieassistenzen, dann erste Assistenzen bei Studenten- oder Kurzfilmen.
Berufliche Voraussetzungen sind
- Abitur und möglichst ein Studium in einem geisteswissenschaftlichen Fach;
- gute Fremdsprachenkenntnisse, mindestens Beherrschung des Englischen;
- Interesse an kulturellen, gesellschaftlichen und politischen Fragen;
- Kenntnisse der Literatur, der bildenden Kunst und Musik;
- praktische Erfahrung in der darstellenden Kunst;
- Kenntnisse der Filmdramaturgie, der filmischen künstlerischen Mittel und ihrer Einsatzmöglichkeiten; Grundkenntnisse der Filmtechniken; filmhistorische Grundkenntnisse;
- Kenntnisse der Film- und Fernsehbranche und ihrer Arbeitsweise im wirtschaftlichen Bereich; kaufmännische Kenntnisse im Hinblick auf Produktionskalkulationen;
- Grundkenntnisse des Film-, Arbeits- und Tarifrechts;
- Sicherer Umgang mit den üblichen Computerprogrammen Word, Exel, Internet, email; Kenntnisse von Drehplanprogrammen wie EPScheduling, MovieMagic, Sesam oder Fuzzelcheck.
- präzise Vorstellungen vom Ablauf einer Filmproduktion und der Verteilung der Aufgaben und Verantwortlichkeiten in diesem Prozess.
- Fähigkeit zur Teamarbeit, Durchsetzungsvermögen, überdurchschnittliches Organisationstalent;
- die Fähigkeit, Besprechungen zu strukturieren und zu moderieren, sowie die Ergebnisse für alle Beteiligten unmissverständlich schriftlich zusammenzufassen; offene Fragen zu klären.
Die Regieassistenz koordiniert die Vorbereitung der Dreharbeiten für alle Gewerke und den Ablauf der Dreharbeiten. Eine frühzeitige Beschäftigung der Regieassistenz ist für alle Beteiligten von Vorteil.
Tätigkeiten in der Vorbereitungszeit
- Einarbeitung in das Drehbuch und in sonstige Werkvorlagen;
- Besprechung mit der Regie über die künstlerischen und technischen Absichten der Umsetzung;
- Überprüfung von Inhalt und Dramaturgie;
- Vorstoppen der Szenen; Wie lang wird der Film?
- Festlegen von dramaturgischen Spieltagen, Uhrzeiten; wie viel Zeit vergeht im Film?
- Erstellung eines Zeitablaufplans für die Vorbereitungszeit;
- Koordination sämtlicher Besprechungen, Castings, Motivbesichtigungen, Masken-/Kostüm-/Leseproben in Absprache mit Regie, Kamera, Produktions- und Aufnahmeleitung.
- Teilnahme an Motivbesichtigungen und Besprechungen.
- Erstellung von Drehbuchauszügen hinsichtlich aller für die einzelnen Szenen benötigten Elemente: also z.B. Darsteller, Komparsen, Requisiten, spezielle Anforderungen an Motive, Fachberatung, zu klärende Rechte, Stunts, SFX, VFX und vieles mehr.
- Erstellung von Listen (z.B. Stunt / SFX / VFX / Musik / Autos /Komparsen / Tiere, Recherche/Rechte für Zuspieler/Bilder/Musik, Übersetzung, Coaching, Sicherheit), die geeignet sind, der Produktions- und Aufnahmeleitung einen Überblick, über spezielle projektbezogene Anforderungen (= Kosten) zu verschaffen;
- Planung und Betreuung von Vorproduktionen (Fotos, Filmen, Musik), die beim Dreh benötigt werden i.A. mit Regie und Aufnahmeleitung.
- Vorbereitung der Darsteller / Komparsen auf spezielle Anforderungen durch das Drehbuch (Autofahren, Musizieren, Stunts, sportliche oder sprachliche Anforderungen etc. )
- Auswahl von Kleindarstellern und Komparsen i.A. mit Regie
- Erstellung des Drehplans i.A. mit Regie, Kamera, Aufnahmeleitung und Produktionsleitung unter Berücksichtung des geplanten Aufwands, der optischen Auflösung und des Zeitrahmens.
Die Dauer der Vorbereitungszeit richtet sich nach dem Aufwand des Films und den Anforderungen die das Drehbuch stellt. Die optimale Vorbereitungszeit für Fernsehspiele, TV-Movies, TV-Serien beträgt einen Vorbereitungstag pro Drehtag. Die Arbeit der Regieassistenz unterscheidet sich in den unterschiedlichen Formaten (Kino, TV-Film, Serie, Soap/Telenovela) nicht wesentlich. Ein aufwändig gestalteter Kino- oder Fernsehfilm erfordert jedoch eine detailliertere Vorbereitung und mehr Drehzeit.
Tätigkeiten während des Drehs
- Erstellung eines konkreten Zeitablaufplans für den einzelnen Drehtag als Grundlage für die Tagesdisposition durch die Aufnahmeleitung.
- Überprüfung und Freigabe der Disposition aller Gewerke für den folgenden Drehtag.
- Einrichtung des Szenenhintergrunds (Komparsen, Autos etc. ) i. A. mit Regie, Kamera. Je nach Aufwand unterstützt durch eine zweite, dritte Regieassistenz.
- Koordination des Drehablaufs am Set: Erstellung einer Drehreihenfolge i.A. mit Regie, Kamera, die an alle am Dreh beteiligten Kollegen und Darsteller durch die Setaufnahmeleitung kommuniziert wird.
- Überprüfung der Vorbereitung der Departments, ggfs. Integration von Abnahmen von Requisiten, Zuspielern, Kostümen etc. in den Drehablauf.
- Koordination bei der Erstellung von Nur-Tönen, Fotos etc. im Drehablauf;
- Überprüfung des Arbeitsergebnisses (= Muster anschauen);
Gagen
Die Mindestgagen der ersten Regieassistenz sind im Tarifvertrag für Film- und Fernsehschaffende in seiner jeweils gültigen Fassung festgelegt. Der Tarifvertrag enthält die für Mitglieder der unterzeichnenden Tarifparteien verbindlichen Mindestbedingungen, die für Berufsanfänger gelten.
Darüber hinaus ist die Gage frei verhandelbar und vom Marktwert abhängig.
Wir empfehlen, nicht pauschal für die gesamte Vorbereitungs- und Produktionszeit zu verhandeln, sondern Mehrarbeit vertraglich zu regeln.
Damit wären dann zu kurz angesetzte Vorbereitungszeiten, die nur durch Wochenendarbeit ausgeglichen werden können, mindestens genauso veranschlagt, wie eine ausreichend angesetzte Vorbereitungszeit.
Zweite Regieassistenz
Die zweite Regieassistenz unterstützt die erste Assistenz in der Vorbereitungszeit und am Set nach deren Vorgaben.
Voraussetzung
- Seterfahrung
- Erfahrung im Lesen eines Drehbuchs
- Erfahrung mit Komparseninszenierung
- Organisationstalent
- Kenntnisse von Drehplanprogrammen und den gängigen Computerprogrammen (Word/Excel)
Tätigkeiten in der Vorbereitungszeit
- Drehbuch lesen
- Übernahme von Recherchen nach Ansage der ersten Assistenz
- Auswahl von Komparsen und Kleindarstellern i.A. mit Regie
- Erstellung von Auszügen und Listen nach Ansage der ersten Assistenz
- Kommunikation mit der Komparsenagentur (Abgleichen von Listen, Auswahl der Komparsen, Drehtermine und Zeiten, inhaltliche Anforderungen an die Komparsen)
- Kommunikation mit Maske, Kostüm, Requisite, Aufnahmeleitung:
- welche Kleidergrößen sind möglich
- ggfs. Organisation von Kostüm- und Maskenfittings
- welche Requisiten können/sollen von Komparsen gestellt werden, Autos, Pferde, Instrumente etc.
- Aktualisierung der Komparsenlisten bei Umstellung des Drehplans
Tätigkeiten in der Drehzeit
- Komparseninszenierung in Zusammenarbeit mit der ersten Assistenz
- Komparsenbriefing (was wird gedreht, worum geht es in der Szene, was stellen die Komparsen dar, welche Stimmung herrscht in der Szene)
- Aktualisierung der Komparsenlisten bei Umstellung des Drehplans
- Aktualisierung der Drehbuchauszüge bei Drehbuchänderungen i. A. mit der ersten Assistenz
- Überprüfung der Komparsenbuchungen, Planung der Komparsenzeiten für die Disposition i. A. mit Maske und Kostüm
Continuity
Dies geschieht in enger Zusammenarbeit mit den an der Filmherstellung Beteiligten. Continuity ist ein eigenständiges Berufsbild.
Berufliche Voraussetzungen:
Umfassende filmtechnische Kenntnisse (Schneideraum, Produktion),optisches Verständnis und Kombinationsvermögen, schnelle Auffassungsgabe. Ausgeprägtes sprachliches Empfinden in bezug auf die eigene Ausdrucksfähigkeit und die Dialogüberwachung.
Die Berufsausübung umfaßt folgende Tätigkeiten:
Während der Vorbereitung
1. Studium des Drehbuchs oder sonstiger Werkvorlagen in bezug auf inhaltliche und anschlußtechnische Aufgabenstellungen.
2. Teilnahme an der gemeinsamen Regiebesprechung.
3. Erstellung von eigenen Drehbuchauszügen (Tageseinteilung, Personen-, Requisiten- und Kostümanschlüsse).
4. Abstimmung der Drehbuchauszüge mit der Regieassistenz.
5. Vorstoppen des Drehbuchs in Absprache mit Regieassistenz und Produktion.
6. Abstimmung mit dem Schneideraum über die Form der Berichterstattung.
7. Besprechung mit der Aufnahme- bzw. Produktionsleitung über die Form des Tagesberichtes und die Bestellung des für das Continuity erforderlichen Büromaterials.
Während der Dreharbeiten
8. Erstellung schriftlicher Aufzeichnungen über die Details des Szenenablaufs, d. h. Anschlüsse in bezug auf Darsteller, Bewegungen, Kamerapositionen, Blickwinkel, Achsen, Requisiten, Kostüme, Maske, Wetter, Musik.
9. Verantwortlich für Bewegungs- und Textanschlüsse. In Zusammenarbeit mit Regie und Kamera verantwortlich für Achsen. Wird regelmäßig mit mehreren Kameras gedreht, sollte dem Continuity eine Assistenz bzw. ein Script zustehen.
10. Unterstützung bei der Kontrolle der Requisiten-, Kostüm- und Masken-Anschlüsse. Die Verantwortung liegt aber bei den entsprechenden Abteilungen.
11. Textüberwachung während der Proben und bei der Fernseh- bzw. Filmaufnahme.
12. Mitstoppen der Einstellungen und Erstellen einer Drehstoppliste. Laufende Überwachung der Szenenlängen im Vergleich zu der Vorstoppzeit. Erstellen von Hochrechnungen.
13. Festlegung der Einstellungsnumerierung.
14. Erstellung der Berichte für den Schneideraum.
15. Erstellung des Negativberichtes, sollte es keinen Materialassistenten/ Script geben.
16. Erstellung eines täglichen handschriftlichen Produktionsberichtes (Tagesberichtes). Angaben über Drehverzögerungen und Erstellung eines Minuten-Planes fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich des Continuity.
17. Die Teilnahme an der Mustervorführung ist wesentlich für die Arbeit des Continuity.
Ausbildung
Es gibt noch keine einheitlich geregelte Ausbildung zum Continuity. Als Vorbildung für die Tätigkeit als Continuity eignen sich Volontariate im Film- und Fernsehbereich speziell im Schneideraum oder die Tätigkeit als Script. Tätigkeit des Scripts
Das Script ist ausschließlich für die Erstellung der Berichte für den Schneideraum, der Negativ- und Tagesberichte zuständig. Mit diesem Aufgabenbereich kann das Script die für den Continuityberuf erforderlichen Erfahrungen machen. In dieser Position ist die Bezeichnung Continuity nicht berechtigt.